Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Rahmenbedingungen für alle PR-Leistungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen und Leistungen der pr Direktmarketing GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Götz Funke und Frank Wunderle, Ludwig-Erhard-Straße 14, 61440 Oberursel (im nachfolgenden „pr Direkt“ genannt) für den Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Für den Umfang der Lieferungen und/oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pr Direkt gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  4. Durch Anklicken des Feldes „AGB bestätigen“ erkennt der Kunde die Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

§ 2 Vertragsschluß

  1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch pr Direkt bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.
  2. Die Angebote auf der Webseite von pr Direkt zu Druck und Versand von Briefsendungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden, selbst mit der Bestellung ein rechtsverbindliches Angebot über einen Vertrag zu Druck und Versand von Briefsendungen abzugeben.
  3. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, sind alle aufgeführten Angebote von pr Direkt unverbindlich und freibleibend.
  4. Der Leistungsumfang der Bestellung zu Druck und Versand von Briefsendungen ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden im Konfigurator ausgewählten aktuellen Beschreibung der Dienstleistung.
  5. Mit der Bestellungen des Kunden durch Anklicken des Feldes „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die von ihm im Konfigurator ausgewählten Leistungen zu Druck und Versand einer Briefsendung ab.
  6. Der Vertrag kommt zustande, wenn pr Direkt die Bestellung des Kunden über Druck und Versand einer Briefsendung durch eine Auftragsbestätigung an den Kunden per Mail annehmen.
  7. Mündliche Zusagen des Kunden vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.
  8. Informationen über Portokosten von pr Direkt sind unverbindlich. Der Kunde ist allein verantwortlich sich bei der Deutschen Post AG über die offiziell anfallende Porto und Versandkosten zu informieren.

§ 3. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtzeitige und einwandfreie Bereitstellung der zur Produktion (Druck und Versand) erforderlichen Unterlagen (insbesondere der Druckdateien, Adressen, Designvorgaben der Deutschen Post AG, Codierzone, Freimachungsvermerk).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen nach den Vorgaben von pr Direkt zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Dateivorgaben.
  3. Datenträger und Datenübertragungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit nicht pr Direkt diese zu vertreten hat.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Übersendung aller Unterlagen Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die sich auf dem aktuellen Stand befinden.

§ 4. Pflichten von pr Direkt

  1. pr Direkt ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen, insbesondere Adressdaten zu prüfen.

§ 5 Preise; Zahlungsbedingungen; Zahlungsverzug

  1. Sind Preise nicht bezeichnet, gelten die Listenpreise von pr Direkt zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie Verpackung, Porto, Transportversicherung und eventuellen Zollgebühren. Berechnet wird in gültiger deutscher Währung (EURO).
  2. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung aus der sich Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen ergeben. Waren die Bedingungen nicht benannt, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
  3. Die Leistung – Druck und Versand von Briefsendungen – erfolgt nur gegen Vorkasse.
  4. Rechnungen von pr Direkt sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
  5. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er bei Fälligkeit nicht zahlt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen (§§ 288, 247 BGB), soweit der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. pr Direkt bleibt es vorbehalten, höhere Verzugsschäden geltend zu machen.
  6. Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so ist pr Direkt berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen.
  7. pr Direkt behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Lieferpreises, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 6 Porto/Versandkosten

  1. Die anfallenden Gebühren für Porto und/oder Versand sind an pr Direkt oder per Postcard im Voraus zu entrichten.
  2. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein „Ausweisverfahren“ vereinbart hat, müssen die anfallenden Gebühren für Porto und/oder Versand an pr Direkt per Banküberweisung im Voraus gezahlt werden.
    Erst mit Gutschrift der Vorauszahlung für Porto/Versandkosten auf dem Konto von pr Direkt wird die versandfertige Briefsendung an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister im Briefzentrum abgeliefert.
  3. Zuviel gezahltes Portogeld erhält der Kunde zurück.
  4. Zuwenig bezahltes Porto wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Grundlage für die Berechnung der Nachforderung des Portos ist die Rechnung der Deutschen Post AG.
  5. Der Kunde ist allein verantwortlich sich bei der Deutschen Post über die offiziell anfallende Porto und Versandkosten zu informieren.

§ 7 Lieferung

  1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und ist bei nachträglich vom Kunden veranlassten Auftragsänderungen oder bei verspäteter Materialanlieferung angemessen zu verlängern. Desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, deren Entstehung nicht in Verantwortungsbereich von pr Direkt liegen, gleichviel ob im Unternehmen oder bei Unterlieferanten von pr Direkt. Fixtermine werden nur dann anerkannt, wenn pr Direkt diese als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt.
  2. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge seitens des Kunden besteht nicht. Besteht ein Kunde in solchen Fällen auf umgehende Bearbeitung des Auftrags und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu den üblichen Qualitätskontrollen, haftet pr Direkt nicht für eventuelle Qualitätsbeanstandungen.
  3. Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein.
  4. pr Direkt ist nicht verpflichtet, vom Kunden oder dritter Seite zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu überprüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein muss (z.B. Messeeinladungen, Seminare, usw.)
  5. Die Einhaltung des unverbindlichen Auslieferungsdatums setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus, insbesondere die Überlassung der notwendigen Unterlagen entsprechend der Dateivorgabe von pr Direkt und Vorauszahlung, auch auf Portokosten.
  6. Als unverbindliche Auslieferungszeit gibt pr Direkt die Zeit an, bei der Versandbereitschaft besteht, also die Übergabe an den Kunden oder an den mit der Ausführung des Verstandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister.
  7. Erhält der Kunde einen Musterausdruck zur Druckfreigabe, verlängert sich die unverbindliche Auslieferungszeit um einen Werktag und den Werktagen, die der Kunde zur Erteilung der Druckfreigabe benötigt.
  8. pr Direkt haftet nicht für die Einhaltung des unverbindlichen Auslieferungsdatums, es sei denn, die Überschreitung beruht auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von pr Direkt.
  9. Wird von pr Direkt der Auslieferungstermin verbindlich bestätigt und gerät pr Direkt in Verzug, gewährt der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  10. Wird von pr Direkt der Auslieferungstermin verbindlich bestätigt, beschränkt sich die Ersatzpflicht bei Rücktritt vom Vertrag gegenüber pr Direkt auf die Höhe des Auftragswertes ohne Porto. Vorbehaltlich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von pr Direkt sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Beanstandungen; Haftung, Gewährleistung, Mängel

  1. pr Direkt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. pr Direkt haftet für fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet pr Direkt jedoch für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. pr Direkt haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehend benannten Pflichten.
    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen technischen Stand nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet pr Direkt insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit derselben.
  4. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferungen müssen pr Direkt, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 10 Tage nach Anlieferung angezeigt werden. Im Falle versteckter Mängel sind diese pr Direkt unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz der Lieferungen von pr Direkt entbindet nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung der Lieferungen von pr Direkt bei Eingang.
  5. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen hat pr Direkt nach Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde kann sodann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird.
  6. Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet pr Direkt für Sach- und Vermögensschäden nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.
  7. Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen von pr Direkt gesetzliche Mängel-/Gewährleistungsansprüche für den Kunden entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
  8. pr Direkt behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Dabei sind nochmals anfallende Postentgelte nach §4. vom Kunden zu tragen, es sei denn pr Direkt handelte vorsätzlich/grob fahrlässig. Auf die Rügepflicht nach § 377 HGB wird verwiesen.
  9. Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig, dass Lieferungen/Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform gerügt werden. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den Kunden insbesondere vor einer Weiterverarbeitung, der Posteinlieferung oder sonstiger Nutzung.
  10. Die direkte Auslieferung der Briefsendungen an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister, befreit den Kunden nicht von seiner Untersuchungspflicht.
  11. Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
  12. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

§ 9 Beanstandungen produktionsspezifischer Besonderheiten; Haftung

  1. Im Falle der Herstellung und Verarbeitung von Druckerzeugnissen haftet der Kunde dafür, dass angelieferte Druckerzeugnisse und Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Es obliegt dem Kunden, seine Werbemittel daraufhin zu überprüfen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. pr Direkt übernimmt insoweit keine Haftung, insbesondere nicht für die Beachtung der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen. In allen Fällen stellt der Kunde pr Direkt von Ansprüchen Dritter frei.
  2. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
  3. Dies gilt insbesondere bei:
    geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Beilagen oder Aufträgen,
    geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
    geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
    geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Magazinen, Broschüren, Büchern mit Rückendraht- oder Ringösenheftung sowie bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, alle übrigen Broschüren und Bücher bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1mm vom (geschlossenen) Endformat,
    geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
    geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.
  4. Das Gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
  5. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
  6. Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
  7. Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
  8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes ohne Porto.

§ 10 Haftung für den Versand

  1. pr Direkt führt die Einlieferung der Briefsendung an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister im Auftrag des Auftraggebers aus.
  2. pr Direkt haftet nicht für den Fall, dass die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister für den Versand den Versandtermin verschiebt oder Teile der Sendung verspätet oder nicht den Empfänger erreichen.
  3. pr Direkt haftet nicht für den Fall, dass die Deutsche Post AG aufgrund nicht eingehaltener Postvorschriften den Versand der Briefsendung ablehnt.

§ 11 Gefahrübergang

  1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  2. Wenn der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der versandfertigen Briefsendung an den Auftraggeber oder mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister über.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von pr Direkt bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber pr Direkt dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die pr Direkt zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird pr Direkt auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für pr Direkt. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwirbt pr Direkt das Miteigentum an der neuen Sache.
  3. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von pr Direkt unentgeltlich.
  4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung untersagt.
  5. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde pr Direkt unverzüglich zu benachrichtigen.
  6. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an pr Direkt ab. pr Direkt ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für pr Direkt in eigenem Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung von pr Direkt wird der Kunde die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erteilen.

§ 13 Verjährung

  1. Sonstige Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der schuldhaften Pflichtverletzung.

§ 14 Schriftformerfordernis

  1. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 15 Erfüllungsort; Gerichtsstand; anzuwendendes Recht; Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von pr Direkt. Nach Wahl von pr Direkt kann der Kunde jedoch auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch genommen werden.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Für alle Ansprüche, gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von pr Direkt in Oberursel, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. pr Direkt kann in jedem Fall auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.

§ 16 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird der Vertrag hierdurch im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch bei Regelungslücken.

II. Spezifische PR-Leistungen

A. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

  1. Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch pr Direkt in branchenüblicher Weise.
  2. Anfallende Portokosten werden von pr Direkt als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem der Konten von pr Direkt unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang ist pr Direkt zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.
  3. Materialbereitstellungen
  1. Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind pr Direkt in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten. z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5% erforderlich.
  2. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z. B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Kunde hat pr Direkt von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  3. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm bereitgestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der bereitgestellten Materialien befreien pr Direkt von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit bereitgestellter Materialien berechtigt pr Direkt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
  4. Restmaterial von Werbeaussendungen wird von pr Direkt nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restemeldung von pr Direkt eine andere Vorgehensweise wünschen sollte. Der Kunde wird hierauf bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hingewiesen. Die Rücksendung von Restmaterial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen, sowie andere vom Kunden gelieferter Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.
  5. Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haftet pr Direkt nur bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haftet pr Direkt nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

B. Herstellung von Werbemitteln

  1. Bei der Herstellung von Werbemitteln können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Kunde dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen unter A 3.b) gelten entsprechend.
  2. ​Im Übrigen sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferungen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Anlieferung bei pr Direkt zu erheben, dabei ist die Überprüfung durch pr Direkt zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen pr Direkt unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Kann pr Direkt aufgrund von Terminverzögerungen, die vom Kunden zu vertreten sind, wegen der Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei pr Direkt oder kundenseitig mehr durchführen, besteht Seitens pr Direkt keine Haftung.
  3. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
  4. Eine Haftung Seitens pr Direkt für weitergehende Schäden besteht nicht, es sei denn, dass pr Direkt oder die Erfüllungsgehilfen von pr Direkt vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

C. Marketing- und Agenturleistungen

  1. Von pr Direkt durchgeführte Werbeberatungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von pr Direkt im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei pr Direkt. Im Übrigen bedarf es bei Marketing- und Agenturleistungen immer einer gesonderten vertraglichen Regelung.
  2. Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz-, Foto- und Reproduktionskosten sowie weitere technische Fremdkosten getrennt berechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Vom Kunden bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe vom Kunden zu zahlen.
  3. Angefallene Reisekosten werden dem Kunden stets in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  4. Urheber- und Nutzungsrechte; Haftung
  1. Alle mit den von pr Direkt gelieferten Arbeiten (Entwürfe, Texte, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, Programme usw.) zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten vertraglichen Übertragung. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei pr Direkt.
  2. Im Rahmen unserer vertraglichen Aufgaben haftet pr Direkt dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Auf von pr Direkt erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen wird pr Direkt den Kunden hinweisen. Unabhängig davon obliegt es jedoch dem Kunden, die von pr Direkt vorgeschlagenen Werbemaßnahmen daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich sind. Der Kunde hat pr Direkt die rechtliche Unbedenklichkeit vor dem Streu- bzw. Schalttermin schriftlich zu bestätigen. Erfolgt die Erklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, geht pr Direkt davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf diese Folgen wird pr Direkt den Kunden bei Bekanntgabe der Konzeption nochmals besonders hinweisen.
  3. Der Kunde stellt pr Direkt von jedem von pr Direkt ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente 20 kostenlose Belegexemplare zur Verfügung. pr Direkt ist berechtigt, diese nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden zu dürfen (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktion, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise unser Eigentum werden).

D. Datenverarbeitung

  1. Werden Adressbänder oder -listen nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag datenverarbeitungstechnisch bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressbandes mit dem Originalband bekannt werdenden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden.
  2. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Konventionalstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.
  3. Haftung
  1. Fehler bei der Datenverarbeitung, bei denen pr Direkt bzw. die Erfüllungsgehilfen von pr Direkt ein Verschulden zur Last fällt, werden von pr Direkt, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist die Haftung von pr Direkt auch hier bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit pr Direkt bzw. den Erfüllungsgehilfen von pr Direkt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Beanstandungen wegen fehlerhafter Leistungen sind pr Direkt nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist pr Direkt die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
  2. Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer und soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anderweitig geregelt, haftet pr Direkt stets nur, soweit pr Direkt bzw. die Erfüllungsgehilfen von pr Direkt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben

E. Datenschutz

  1. Sämtliche im Rahmen des Vertrages von Kunden mitgeteilte personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 und 9 BDSG verwendet pr Direkt ausschließlich entsprechend den Bestimmungen des BDSG.
  2. Soweit sich pr Direkt Dritter zur Erbringung des Vertrages bedient, ist pr Direkt berechtigt, personenbezogene Daten in dem Umfang weiterzugeben, wie und soweit dies für die Erbringung des Vertrages erforderlich ist.
  3. Eine Weiterverwendung oder Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen.

F. Archivierung

  1. Eine Archivierung der vom Kunden überlassenen Daten erfolgt nach der Übergabe der Briefsendung an den Auftraggeber oder an den mit der Ausführung des Versandes beauftragten Dritten, die Deutsche Post AG oder alternative Dienstleister nicht.
  2. Eine Archivierung der vom Kunden überlassenen Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
  3. Alle vom Kunden überlassenen Daten werden nach 3 Monaten gelöscht.